Erstellung
Die Basis jedes Schulwegplans bildet der Schulweggrundplan. Ein Schulweggrundplan enthält alle verkehrsrelevanten Grundlagen, die für die Schulwegplanung erforderlich sind.
Er entsteht durch eine Kartengrundlage, in der alle Informationen übersichtlich und lagerichtig dargestellt werden. Ein Schulweggrundplan enthält in der Regel folgende Inhalte:
- Grenzen des Einzugsbereichs der Schule
- Straßen-, Geh- und ggf. Radwegenetz
- Verkehrsführung, z. B. Einbahnstraßen oder Sackgassen
- Verkehrsregelungen an Knotenpunkten, z. B. durch Lichtsignalanlagen einschließlich der Lage der Furten
- Alle Überquerungsanlagen, z. B. Fußgängerüberwege, Fußgängerfurten mit Ampeln, Über- und Unterführungen einschließlich ihrer Erkennbarkeit durch die Kraftfahrer sowie der Sichtverhältnisse für Kraftfahrer und Fußgänger
- Weitere Überquerungshilfen, z. B. Mittelinseln, Teilaufpflasterungen und Einengungen der Fahrbahn einschließlich der Sichtverhältnisse für Kraftfahrer und Fußgänger
- Durch Schülerlotsen oder Schulweghelfer gesicherte Überquerungsstellen und sonstige Standorte von Schülerlotsen
- Bus- und Stadtbahnhaltestellen sowie Bahnhöfe, die für Fahrten zur oder von der Schule wichtig sind
- Stellen, die von Kindern auf dem Schulweg gern aufgesucht werden, wie z. B. Spielplätze, Geschäfte und Kioske
- Besonderes Verkehrsverhalten der Kinder an bestimmten Stellen auf dem Schulweg, z. B. das gefährliche Überqueren der Fahrbahn
- Stellen im Straßennetz mit Häufungen von Unfällen mit Fußgänger- und ggf. Radfahrerbeteiligung
Dieses Datenmaterial kann beispielsweise durch Ortsbegehungen, Erhebungen, Zählungen sowie Befragungen etc. relativ einfach beschafft werden.
Wir empfehlen Ihnen außerdem mit folgenden Stellen Kontakt aufzunehmen:
- Zuständige Polizeidienststelle: Zuständig für die Aufnahme, Dokumentation und Analyse von Straßenverkehrsunfällen. Diese Informationen sollten als Grundlage dienen, um Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge zu geben. In Hinblick auf die Schulwegsicherheit ist die Polizei immer ein unverzichtbarer Partner.
- Straßenverkehrsbehörde oder Ordnungsamt: Zuständig für alle rechtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung, Durchführen aller verkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie z.B. das Anordnen von Lichtsignalanlagen.
- Straßenbaubehörde: Zuständig für die Umsetzung aller baulichen Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Verkehrsschildern oder das Ausführen von Markierungen.
Ein Schulwegplan basiert auf dem Schulweggrundplan.
Ein Schulwegplan enthält jedoch nur die für Schüler und Eltern relevanten Informationen. Die Inhalte, die nur für Planer, Polizei, Behörden etc. interessant sind, werden weggelassen, um die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zu erhöhen. Er enthält jedoch alle Hinweise auf Gefahrenstellen, die auch im Schulweggrundplan dargestellt sind. In einem Schulwegplan werden anders als in einem Schulweggrundplan zusätzlich Empfehlungen gegeben, bestimmte Bereiche zu bevorzugen oder zu meiden. Dazu gehört häufig eine Empfehlung:
- Auf welcher Straßenseite das Schulkind gehen soll,
- welche Überquerungsstellen wegen geringer Gefährdungen bevorzugt werden sollen,
- an welchen Stellen Straßen nicht überquert werden sollen,
- welche Stellen besonders gefährlich sind und
- an welchen Stellen ein besonderes Verhalten eingeübt werden soll.
Der SchulwegPlaner ist in erster Linie zur Erstellung des Schulwegplans vorgesehen. Sie können ihn aber auch als Kartengrundlage für den Schulweggrundplan benutzen.
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